Richtlinie (EU) 2023/970 · Artikel 9
Ihr Entgeltgefälle, auf Ihrem Rechner berechnet
Ihre Gehaltsdaten verlassen diesen Rechner nicht
Legen Sie einen Gehaltsexport ab. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser: mittleres und medianes Entgeltgefälle, Gefälle je Gruppe von Beschäftigten und Verteilung nach Quartilen. Die Datei wird weder übertragen noch gespeichert.
Nachprüfbar. Öffnen Sie den Netzwerk-Tab Ihres Browsers: Beim Ablegen der Datei wird nichts von ihr übertragen, auch kein Zählaufruf. Nur bei einer Excel-Datei lädt der Browser einmalig die Lesebibliothek von dieser Website. Oder trennen Sie die Verbindung und rechnen Sie erneut.
Ihr Entgeltgefälle, auf Ihrem Rechner berechnet
Datei hier ablegen — CSV oder Excel
Erwartete Spalten: Geschlecht, Entgelt, Gruppe oder Entgeltgruppe. Semikolon als Trennzeichen und Dezimalkomma werden erkannt.
Zuordnung der Werte in der Spalte „Geschlecht“. Prüfen Sie, wie jeder gefundene Wert verstanden wird. Sie können ihn ändern; die Berechnung wird sofort aktualisiert.
Prüfung der Datei
Diese Diagnose beschreibt nur den Aufbau der Datei: Dateityp, Spaltenüberschriften, Geschlechtscodes, Zahl der ausgeschlossenen Zeilen und eine Vorschau, in der jede Ziffer zu 9 und jeder Buchstabe zu x wird. Sie enthält weder Entgelte noch Namen noch Gruppen. Prüfen Sie sie, kopieren Sie sie und fügen Sie sie in das Kontaktformular ein: Wir korrigieren das Einlesen, ohne Ihre Datei je zu sehen.
Artikel 9 Buchstabe g
Gefälle je Gruppe von Beschäftigten
| Gruppe | Frauen | Männer | Mittel F | Mittel M | Gefälle | Gefälle |
|---|
Artikel 9 Buchstabe f
Frauenanteil je Entgeltquartil
Die Beschäftigten werden nach aufsteigendem Entgelt sortiert und in vier gleich große Gruppen geteilt. Ein deutlicher Unterschied zwischen dem ersten und dem vierten Quartil deutet eher auf eine gläserne Decke hin als auf ungleiches Entgelt für gleiche Arbeit.
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Dieser Rechner wendet die Begriffsbestimmungen von Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2023/970 an. Er liefert eine Messung, keine Rechtsberatung: Die Rechtfertigung von Unterschieden, die Einstufung gleichwertiger Tätigkeiten und die Durchführung einer gemeinsamen Entgeltbewertung bleiben Ihre Entscheidung und gegebenenfalls die Ihrer Beratung. Die Daten bleiben auf Ihrem Rechner; diese Website erhält keine davon.